«Die Natur hat Ihnen bestimmte Gaben geschenkt, geben Sie einen Teil davon an die nächste Generation weiter.»
Mit der Berücksichtigung einer gemeinnützigen Organisation in Ihrem Testament treten Sie auch noch nach Ihrem Tod für Werte, Ziele und Überzeugungen ein, die Ihnen am Herzen liegen.
Wenn Sie Pro Senectute Valais-Wallis als Erbin einsetzen, vermachen Sie uns einen Teil Ihres Nachlasses. Sie legen diesen Erbteil gemäss der verfügbaren Quote fest, das heisst dem Teil Ihres Nachlasses, der nach der Vergabe der Pflichtteile übrigbleibt (Pflichtteile für Ehegatten, Nachkommen und Eltern).
Sie können sich auch für ein Legat entscheiden. Dazu genügt es, dass Sie in Ihrem Testament einen bestimmten Betrag vermerken, den Sie uns nach Ihrem Tod zukommen lassen möchten. Sie können den Verwendungszweck Ihrer Spende Ihrem Empfinden und den spezifischen Bedürfnissen älterer Menschen entsprechend mit uns definieren.
Unser Direktor Victor Fournier steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Telefonisch unter 027 322 07 41 oder per E-Mail an
Möchten Sie mehr zum Verfassen eines Testaments erfahren? Pro Senectute hat dazu eine Broschüre herausgegeben: «Etwas Bleibendes hinterlassen - Wissenswertes zum Testament».