«Als ich diese hohen Rechnungen bekam, fragte ich mich, wie ich sie bezahlen sollte. Mithilfe der Sozialberatung von Pro Senectute konnte ich Lösungen finden.»
Wenn die Lebenskosten nicht durch Renten und Einkommen gedeckt werden können, besteht zusätzlich zur AHV ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Sie werden durch die Kantone ausgerichtet.
Wohneigentum oder Vermögen bedeuten nicht zwangsläufig, dass keine Ergänzungsleistungen gewährt werden.
Sie können Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen bei unseren Fachpersonen für Sozialberatung überprüfen lassen. Mithilfe unseres EL-Rechners können Sie Ihren Anspruch auch in drei einfachen Schritten online berechnen.
Sie können Ihr Recht auf Hilflosenentschädigung bei unseren Fachpersonen für Sozialberatung abklären lassen. Die Hilfslosentschädigung ist einkommens- und vermögensunabhängig.
Sie ermöglicht Ihnen, Spitexleistungen zu finanzieren, unabhängig davon, ob Fachpersonen oder Private diese ausführen.
Hilflos ist, wer infolge einer Einschränkung für alltägliche Verrichtungen regelmässig auf umfassende Hilfe Dritter angewiesen ist.
Die Adressen unserer verschiedenen Büros für Sozialberatung finden Sie unter «Kontakt».